Fachinformatiker/Fachinformatikerin (m/w/d) in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung
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Ihre Ausbildung bei der Landesdirektion Sachsen
Fachinformatiker in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung entwickeln, testen und betreuen Softwarelösungen für die öffentliche Verwaltung. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung von Verwaltungsprozessen und unterstützen die Fachbereiche durch moderne IT-Anwendungen.
Zu den Tätigkeiten gehören unter anderem:
- Entwicklung und Anpassung von Softwareanwendungen
- Analyse fachlicher Anforderungen und Erarbeitung technischer Lösungskonzepte
- Programmierung und Weiterentwicklung bestehender Anwendungen
- Planung, Durchführung und Dokumentation von Softwareprojekten
- Durchführung von Softwaretests sowie Fehleranalyse und Fehlerbehebung
- Betreuung und Optimierung bestehender IT-Verfahren
- Mitarbeit bei der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen
Als Mittelbehörde zwischen der Sächsischen Staatsregierung und den Kommunen übernimmt die Landesdirektion Sachsen zahlreiche anspruchsvolle Aufgaben. Unsere Auszubildenden erhalten dabei spannende Einblicke in unterschiedlichste Fachbereiche und wirken an der Entwicklung digitaler Lösungen für vielfältige Verwaltungsaufgaben mit.
So erwerben Sie nicht nur fundierte Kenntnisse in der Softwareentwicklung und Informationstechnik, sondern sammeln zugleich wertvolle praktische Erfahrungen für Ihren erfolgreichen Berufseinstieg.
Das bringen Sie mit
Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren sind:
- ein erfolgreicher Realschulabschluss bis zum Ausbildungsbeginn,
- gute Leistungen insbesondere in den Fächern Informatik, Mathematik, Deutsch und Englisch,
- sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift als Muttersprachler oder auf dem Qualifizierungsniveau C 1
- Interesse an Informationstechnologie, Softwareentwicklung und digitalen Zusammenhängen,
- analytisches Denkvermögen sowie eine strukturierte Arbeitsweise,
- Teamfähigkeit, Kommunikationsstärke und Zuverlässigkeit,
- eine hohe Lern- und Leistungsbereitschaft.
- erste Erfahrungen im Bereich Programmierung oder Softwareentwicklung,
- absolvierte Schülerpraktika im IT-Bereich,
- gute Kenntnisse im Umgang mit gängiger Hard- und Software,
- Interesse an aktuellen technologischen Entwicklungen.
Die abgeschlossene Berufsausbildung qualifiziert Sie für Tätigkeiten im Bereich der Softwareentwicklung und Anwendungsbetreuung innerhalb der öffentlichen Verwaltung.
Für das Ausbildungsverhältnis gelten die Bestimmungen des Tarifvertrages für Auszubildende der Länder (TVA-L BBiG).
Vergütung und Leistungen
Die Ausbildungsvergütung beträgt derzeit monatlich:
- im 1. Ausbildungsjahr: 1.236,82 Euro
- im 2. Ausbildungsjahr: 1.290,96 Euro
- im 3. Ausbildungsjahr: 1.340,61 Euro
- Jahressonderzahlungen,
- gegebenenfalls vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 6,65 Euro monatlich,
- eine Abschlussprämie in Höhe von 400,00 Euro bei erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung,
- 30 Tage Urlaub pro Kalenderjahr,
- eine qualifizierte Betreuung während der gesamten Ausbildungszeit,
- gute Perspektiven für eine anschließende Beschäftigung im öffentlichen Dienst.
Bitte senden Sie folgende Unterlagen:
- Anschreiben
- tabellarischer Lebenslauf
- Kopie des letzten Schulzeugnisses
- gegebenenfalls Praktikumszeugnisse
Bewerbungsschluss für den Ausbildungsbeginn am 1. August 2027 ist der 25. Oktober 2026. Das Auswahlverfahren besteht aus einem elektronischen Eignungstest sowie einem anschließenden Auswahlgespräch. Die erfolgreiche Teilnahme am Eignungstest ist Voraussetzung für die Einladung zum Auswahlgespräch.
Weiterführende Informationen zur Ausbildung finden Sie auf den entsprechenden Informationsseiten der Landesdirektion Sachsen .
Kontakt
Für Fragen steht Ihnen gern zur Verfügung:
Frau Relius
Telefon: 0341 / 977 1333
E-Mail: [email protected]
Wir sind bestrebt, schwerbehinderte Menschen oder ihnen Gleichgestellte besonders zu fördern, achten im Bewerbungsverfahren bei gleicher Eignung auf ihre bevorzugte Berücksichtigung und bitten daher um entsprechende Hinweise in Ihrer Bewerbung.
Bewerber nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) weisen wir an dieser Stelle auf die Anforderungen der Vormerkstelle des Freistaates Sachsen ( www.lds.sachsen.de/soziales ) hin.
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