W 3- Professur für Wirtschaftsinformatik, insb. Sichere Informationssysteme und Digitale Souveränität
Indexed description
An der Fakultät für Informatik und Data Science ist eine Professur der Besoldungsgruppe W3 im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.
Forschungsschwerpunkte
Forschungsthemen der/des Stelleninhaber:in (w/m/d) umfassen methodische Ansätze zur Gewährleistung von Sicherheit, Vertrauen und digitaler Souveränität in Informationssystemen und Wertschöpfungsnetzwerken sowie wirtschaftliche und organisatorische Aspekte sicherer Informationssysteme, darunter:
- Risikomanagement
- Security and Privacy by Design
- Sicherheit der Softwarelieferketten
- Zugriffskontrolle und Compliance
- Threat Intelligence und Schwachstellenmanagement
- Künstliche Intelligenz in Cybersicherheit
- IT- and IoT-Security Management
- Sicherheit in Process Science
- Souveräne Datenökosysteme und IT-Infrastrukturen
- Governance Digitaler Plattformen und Sicherheit in Wertschöpfungsnetzen
- Digitale Souveränität in Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung
Anforderungen
- Akademische Exzellenz, nachgewiesen durch Publikationen in hochrangigen Fachzeitschriften und auf internationalen Konferenzen
- Erfolgreiche Einwerbung und Durchführung kompetitiver Drittmittelprojekte
- Hohe Sichtbarkeit in der internationalen Scientific Community
- Mitgestaltung des Aufbaus der neuen Fakultät für Informatik und Data Science im Department Information Systems (Wirtschaftsinformatik)
- Maßgebliche Mitwirkung an Bachelor- und Masterstudiengängen der Fakultät
- Nachweis einschlägiger Lehrerfahrung
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Kolleg:innen anderer Fakultäten
- Beteiligung an akademischer Selbstverwaltung und Lehre
- Abgeschlossenes Hochschulstudium
- Pädagogische Eignung
- Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, in der Regel durch eine Promotion nachgewiesen
- Zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, z. B. durch:
- Habilitation
- Gleichwertige wissenschaftliche Leistungen (auch außerhalb des Hochschulbereichs)
- Leistungen im Rahmen einer Juniorprofessur
- Leitung einer Nachwuchsgruppe (unter den Voraussetzungen des Art. 98 Abs. 10 Satz 5 BayHIG)
Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen richten sich nach dem Bayerischen Beamtengesetz (BayBG) und dem Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG). Die Altersgrenze des Art. 60 Abs. 3 BayHIG ist zu beachten.
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