SB Wirtschaftliche Hilfen (w, m, d)
Indexed description
Unsere moderne, dienstleistungsorientierte und familienfreundliche Landkreisverwaltung ist Dienstleister für rund 310.000 Bürgerinnen und Bürger sowie 14.000 Unternehmen und freut sich auf Ihre Mitarbeit!
Das Landratsamt Zwickau sucht für den derzeitigen Standort Werdau
eine/einen
Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Wirtschaftliche Hilfen (w, m, d)
unter der Kennziffer 97/2026/DII im
Dezernat Jugend, Soziales und Bildung
für das
Jugendamt
in
Vollzeit mit 39 Wochenstunden; Teilzeit möglich mit mind. 30 Wochenstunden
Stellenbewertung
Entgeltgruppe 8 TVöD-VKA
Beschäftigungsdauer
unbefristet
Beschäftigungsbeginn
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Ihr Aufgabengebiet
- Sie bearbeiten die Kostenübernahmen nach den
- 19, 20, 23, 32, 33, 34, 35, 35a, 41 und 42 SGB VIII.
- Sie sind zuständig für die Bearbeitung von Anträgen auf Zuschüsse und Beihilfen.
- Außerdem obliegt Ihnen die Bearbeitung von Kostenbeteiligungen aus Einkünften.
- Die Kostenbeteiligung in Höhe des Kindergeldanspruches sowie die Geltendmachung von Erstattungsansprüchen für zweckgleiche Leistungen gehören ebenfalls zu Ihrem Aufgabengebiet.
- Zugangsvoraussetzung ist eine bis zum Besetzungszeitpunkt erfolgreich abgeschlossene
- Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten oder
- Ausbildung im mittleren Verwaltungsdienst oder
- Ausbildung zum Kommunalfachangestellten (Angestellten-Lehrgang I) oder
- dreijährige Ausbildung verbunden mit einer bereits begonnenen Qualifizierung zum Kommunalfachangestellten (Angestellten-Lehrgang I)
- sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau C1)
- soziale Kompetenz, Belastbarkeit sowie eine gute Team- und Kommunikationsfähigkeit
- sichere und anwendungsbereite PC-Kenntnisse in den gängigen MS-Office-Programmen
- PKW-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW
- eine unbefristete Einstellung mit tarifgerechter Vergütung einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
- ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten
- die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
- ein offenes, transparentes Umfeld und das Angebot, die Arbeit mitzugestalten
- die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
- stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
- 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr (31 Tage ab 2027) sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
- attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung sowie die Möglichkeit zum Fahrradleasing
- betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
- Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Aufgrund dessen, dass die Amtssprache in unserer Behörde deutsch ist, erwarten wir Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: Kontakt und FAQ-Bewerbung.
Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.
Bewerbungsschluss: 14. Juni 2026
Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Nach Bewerbungsschluss eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Bewerberinnen/Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß
- 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.
- 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.
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